Gesetze / Telekommunikationsgesetz
TKG§ 121 Internationaler entgeltfreier Telefondienst
Stand: 23.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · diese Fassung beobachtet seit 01.12.2021
Anrufe bei (00)800er-Rufnummern müssen für den Anrufer unentgeltlich sein. Die Erhebung eines Entgelts für die Inanspruchnahme eines Endgerätes bleibt unbenommen.